Ergebnisservice

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CAN-A CANP-A SCHLOSSHOF, NÖ
Vorläufiger Zeitplan
 
 
Freitag, 12. Juli 2019  
 Anreise
08:00 UhrStall beziehbar
  16:00 UhrMeldestelle geöffnet / Abgabe der Pferdepässe und Nennung bis spätestens 18:00 Uhr
  18:00 UhrStreckenbesichtigung
    
    
  20:00 UhrFahrerbesprechung im Restaurant “Zum weissen Pfau”. Der Verein lädt zu Erdäpfelgulasch und Würstel mit Saft.
 
Samstag, 13. Juli 2019  
  08:00 Uhr1. Verfassungsprüfung (Teilnehmer der Öst. Meisterschaft)
  08:00 UhrDressurbwerbe mit anschließendem Hindernisfahren
 2 CAN-A  Einspänner Einspänner Pony bis 148cm + Haflinger Kl. L
3 CAN-A  Einspänner Zweispänner Pony bis 148cm + Haflinger Kl. L
4 CAN-A  Einspänner Pferde Kl. L
6 CAN-A  Einspänner Pferde Kl. M
7 CAN-A  Zweispänner Pferde Kl. M
5 CAN-A  Zweispänner Pferde Kl. L
8 CAN-A  Jugend 12-14 Jahre  L
9 CAN-A  Junioren 14-18 Jahre  M
10 CAN-A  Junge Fahrer 16-21 Jahre  S
11 CAN-A - Vielseitigkeits-Fahrpr. Jugend von 10-16 Jahre
20:00 UhrSiegerehrung Dressur und Hindernisfahren im Gasthof Prinz Eugen
 
Sonntag, 14. Juli 2019Marathon
  09:00 UhrDerby / Bewerb 11
  10:30 UhrMarathon
~ 16:00 UhrAnschließend Siegerehrung Marathon und Gesamt in der Orangerie West
 
Änderungen vorbehalten
10.07.2019
HAUSORDNUNGDiese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände einschließlich aller dazugehörigen Anlagen.
Sie ist gültig vom 12. Bis 15. Juli während der Veranstaltungszeiten.
Die Besucher der Veranstaltung bestätigen mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes sowie der dazugehörigen Anlagen die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Die Hausordnung ist bei den jeweiligen Zugangsbereichen kundgemacht und kann vor Zugang zum Gelände eingesehen werden. Sie ist für alle Personen gültig, die sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
Die Besucher haben den Anordnungen der Einsatzleitung des Veranstalters, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Ordnerdienstes zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit unverzüglich Folge zu leisten.
Hausrecht:
Das Hausrecht des Veranstalters wird von beauftragten privaten Sicherheitskräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
Veranstaltungsgelände ist:
Der gesamte Bereich des Reitturniers inkl. Stallungen und Aufbauten am Gelände.
Betreten und Verweilen auf dem Veranstaltungsgelände:
1. Die Erlaubnis zum Betreten bzw. zum Verweilen auf dem Veranstaltungsgelände ist von der Bereitschaft abhängig, sich (Kleidung und mitgeführte Behältnisse) von Ordnern des Veranstalters durchsuchen zu lassen.
2. Besuchern ohne entsprechende Berechtigung ist der Zutritt in speziell ausgewiesene Bereiche (VIP-Bereich, Stallungen, sonstige Gebäude) verboten. Bänder, die zur Berechtigung in gewisse Bereiche erlauben, sind eng am Arm zu tragen
3. Das Mitbringen von Glasbehältern, Pfeffersprays, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Druckluftfanfaren, Megaphonen, Plakaten oder Transparenten mit beleidigendem politischen oder rassistischem Inhalt, sowie Waffen jeglicher Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände und ggf. eine Anzeige bei der örtlichen Behörde.
4. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Leitern, Hocker, Tretroller, Fahrräder bzw. sperrige Gegenstände jeglicher Art in den Veranstaltungsbereich eingebracht werden.
5. Unerlaubte Gegenstände müssen selbstständig entsorgt werden. Der Veranstalter bzw. der beauftragte Ordnerdienst übernimmt keine Gegenstände zur Verwahrung beim Betreten bzw. Ausfolgung beim Verlassen der Veranstaltung.
6. Der Ordnerdienst ist ermächtigt, Personen, die Zutritt zur Veranstaltung haben wollen, nach gefährlichen oder im Festbereich nicht gestatteten Gegenständen zu durchsuchen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch während der Veranstaltung Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen.
7. Das Jugendschutzgesetz muss durch die Besucher eingehalten werden.
8. Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb und im unmittelbaren Bereich außerhalb der Stallungen
9. Der Ordnerdienst ist ermächtigt, Personen, die eine allfällige Durchsuchung verweigern, vom Zutritt und Aufenthalt der Veranstaltung auszuschließen.
10. Die Benutzung von Parkplätzen innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist nur Berechtigten mit entsprechender Akkreditierung erlaubt
11. Jenen Besuchern wird der Zutritt zum Veranstaltungsbereich zu verwehrt, die bekannte oder potenzielle Unruhestifter sind, offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, alkoholische Getränke in den Veranstaltungsbereich einzubringen versuchen oder Gegenstände mit sich führen, die für Akte der Gewalttätigkeit als Wurfgeschosse oder sonst in einer dem ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung grob störenden Weise verwendet werden können (wie beispielsweise Feuerwerkskörper und Rauchbomben) und nicht bereit sind, diese abzugeben.
12. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen werden mit einer Anzeige geahndet. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände z.B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel etc. begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, ist den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.
13. Bei der Veranstaltung kann aufgrund der Lautstärke (v.a. Musik) die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es kann durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Verletzungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.  
14. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
15. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu sperren. Für den Besucher ergeben sich in solchen Fällen keine Ersatzansprüche.
16. Im Veranstaltungsgelände hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass weder Mensch noch Tier gefährdet oder geschädigt werden oder – mehr als nach Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt werden.
17. Den Besuchern der Veranstaltung ist es insbesondere nicht erlaubt, Feuer zu machen, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben und außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände in anderer Weise, insbesondere durch Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
18. Wir weisen darauf hin, dass sich im Gelände Starkstrom-Leitungen befinden. Betreten oder Besteigen der Anlagen ist verboten! Nicht-Befolgung dieser Anweisung hat den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.
19. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht kommerziell genutzt werden. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
20. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern
21. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände
22. Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, gefilmt oder fotografiert zu werden, keinen Einwand gegen eine wie auch immer geartete Veröffentlichung live oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erheben oder welche auch immer gearteten Ansprüche in diesem Zusammenhang an den Veranstalter oder dessen Auftragnehmer zu stellen.
23. Alle Auf- und Abgänge, sowie Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten.
24. Die Verteilung von Flugzetteln, Stickern, Zeitschriften bzw. der Verkauf von Waren aller Art ist vom Veranstalter zu genehmigen.
25. Das unberechtigte Einbringen von Werbemitteln aller Art (z.B. Transparente, Prospekte, Zeitungen etc.) ist streng verboten.
26. Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde auf dem Veranstaltungs-gelände nur unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf alle anderen Personen und Tiere und unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu führen. Die bedeutet insbesondere das Führen an der Leine. Dies gilt nicht für Begleit- und Therapiehunde sowie Blinden-, Rettungs- und Polizeihunde. Die Hundehalterinnen und Hundehalter haben Verunreinigungen durch ihre Hunde auf dem Veranstaltungsgelände zu vermeiden bzw. gegebenenfalls zu entfernen.Fundsachen, Personen- und Sachschäden:
Auf dem Gelände gefundene Gegenstände sind bei einem befugten Vertreter des Veranstalters abzugeben. Entstandene Personen- oder Sachschäden sind sofort dem Veranstaltungsleiter oder einem befugten Vertreter des Veranstalters anzugeben. Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.